Dazu gehören die Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Seit 2017 gehört auch die Old English Bulldogge dazu.
Bis zum 6 Lebensmonat unterliegt ein Hund bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) weder der Maulkorb- noch Leinenpflicht.
Ab dem 6. Lebensmonat kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Junghundbefreiung beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass mindestens alle 14 Tage eine Hundeschule zur Junghundeausbildung besucht wird.
In dieser Bescheinigung sollte auch kurz beschrieben sein, wie das Verhalten des Hundes sich darstellt.
Gemäß § 3 Abs. 5 DVO LHundG NRW muss der teilnehmende Hund mindestens 15 Monate alt sein.
Aufgrund der physischen und psychischen Entwicklung der einzelnen Rassen werden die Verhaltensprüfungen mit dem 2. Lebensjahr des Hundes durchgeführt.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Verhaltensprüfung erhältst du zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt eine behördlich anerkannte Bescheinigung mit einer entsprechenden Empfehlung zur Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung. Gemäß den Verwaltungsvorschriften 5.3.4 zum Landeshundegesetz NRW liegt es im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes den Maulkorb- und/oder Leinenbefreiungsbescheid zeitlich zu begrenzen oder mit weiteren Auflagen /Bedingungen zu verbinden.
In der Regel wird aber den Empfehlungen der sachverständigen Stelle nachgekommen.
Zu der Prüfung muss Du persönlich erscheinen und die Prüfung absolvieren. Getestet wird das Halter-Hund-Team, dass dort erzielte Ergebnis gilt auch nur für dieses Team. Möchte eine weitere Person mit dem Hund z.B. ohne Maulkorb- und Leine spazieren gehen, so muss auch dieses Team eine gemeinsame Verhaltensprüfung ablegen. Die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung erfolgt also teambezogen

