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Sachkundenachweis Hunde NRW
Für den Sachkundenachweis in NRW für große Hunde §11 LHundG NRW & bestimmte Rassen §10 LHundG NRW ist eine Prüfung vor einem Tierarzt oder anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dazu werden Dir in der Prüfung 30 zufällig ausgewählte Multiple Choice Fragen aus den Fragebögen zur Verfügung gestellt, die du selbstständig beantworten musst. Es gibt insgesamt 64 Fragebögen der Tierärztekammer, die dran kommen können.
Zum Bestehen der Sachkundeprüfung für Hunde in NRW müssen mindestens 2/3 der max. erreichbaren Punkte (20 von 30) erzielt werden. D.h. mit mind. 20 richtig beantworteten Fragen hast du deine Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert.

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