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Verhaltensprüfung (nach §10Abs.2LHundG)

Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs.2 LHundG NRW)

3 Std.
Preis auf Anfrage
Essen

Beschreibung

Die vom LAVE anerkannten Sachverständigen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig. Die Anerkennung als Sachverständige oder Sachverständiger bzw. sachverständige Stelle nach dem Landeshundegesetz NRW ist in der Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW geregelt.


Kontaktangaben

  • Veldeckestraße, 45279 Essen-Stadtbezirke VII, Deutschland

    +491754938666

    info@wayofdog.de


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