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Sachverständige Stelle LHundG NRW

Gruppe von Hunden

1

Sachkundenachweis für große Hunde

Erteilung von Sachkundebescheinigungen für  große Hunde § 11 Abs. 3 LHundG NRW.

2

Sachkundenachweis für bestimmte Rassen 

Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen  § 11 Abs. 3 LHundG NRW.

3

Verhaltensprüfung 

Die vom LAVE anerkannten Sachverständigen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.

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