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Erteilung von Sachkundebescheinigungen für große Hunde § 11 Abs. 3 LHundG NRW.
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Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen § 11 Abs. 3 LHundG NRW.
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Die vom LAVE anerkannten Sachverständigen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.